Training  /  08. Oktober 2024  -  09. Oktober 2024

Das KI-Gesetz der EU und Hochrisiko-KI-Systeme

Bitte beachten Sie: Das Training findet ausschließlich in englischer Sprache statt!

Was ist das KI-Gesetz der EU?

Das Gesetz zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz) ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung eines einheitlichen regulatorischen und rechtlichen Rahmens für Künstliche Intelligenz in der EU. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der je nach dem Risiko, das ein KI-System für die Öffentlichkeit darstellen kann, eine Reihe steigender rechtlicher und technischer Anforderungen vorschreibt.

Training zum KI-Gesetz der EU

Unser Training zum KI-Gesetz der EU vereint bewährte Verfahren zur Absicherung sicherheitskritischer Systeme, um die Anforderungen des EU-KI-Gesetzes an Hochrisiko-KI-Systeme zu erfüllen. Unsere Schulung zur KI-Verordnung beinhaltet:

  • Die wichtigsten Grundsätze, Ziele und Definitionen der KI-Verordnung der EU
  • Relevante Stakeholder und Auswirkungen auf die gesamte KI-Wertschöpfungskette
  • Überblick und Analyse der Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
  • Eine Verifizierungsmethodik für branchenspezifische Anwendungsfälle. Diese unterstützt bei:
    • Der Sicherstellung qualitativ hochwertiger Trainings-, Validierungs- und Testdaten und Minimierung von Bias in Datensätzen
    • Der Auswahl von Methoden für den Entwurf, das Training und die Bewertung von ML-Modellen
    • Der Automatisierten Bereitstellung einer vollständigen technischen Dokumentation
    • Dem Monitoring nach der Markteinführung und der Überprüfung der Sicherheits- und Leistungseigenschaften während des gesamten Lebenszyklus

Zielgruppe

Wenn Sie die Lücke zwischen den übergeordneten KI-Verordnungen des KI-Gesetzes der EU und den detaillierten Anforderungen an Künstliche Intelligenz schließen möchten, ist dieses Training genau das Richtige für Sie. Wir heißen alle willkommen, die ihr Wissen über das EU-KI-Gesetz erweitern und verstehen möchten, wie es sich auf ihre Arbeit auswirken wird.

Bei drei oder mehr Teilnehmenden aus einem Unternehmen können Sie auch einen unternehmensspezifischen Anwendungsfall mitbringen, den die Expertinnen und Experten des Fraunhofer IKS gemeinsam mit Ihnen betrachten werden.